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VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN

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1. Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen, auch die unserer Handelsvertreter, werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns bindend. Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich.

2. Preise
Unsere Preise beruhen auf den letztgültigen Preislisten. Sondervereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

3. Lieferung
Die Lieferzeiten sind ohne Gewähr. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle höherer Gewalt, sowie, wenn wesentliche Änderungen von wesentlichen Vertragsbestandteilen eintreten, die außerhalb unseres Einflusses liegen bzw. wenn Umstände eintreten, welche die Lieferung er-schweren, teilweise oder ganz unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten. Dadurch ergeben sich für den Käufer keinerlei Ansprüche auf Nachlieferungen, Ersatzlieferungen oder anderweitige Ersatzansprüche.

4. Versand, Übernahme und Gefahrenübergang
Der Versand der Ware erfolgt lt. vereinbarter Lieferart. Mit der Beladung der Ware bzw. mit der Übergabe an den 1. Frachtführer in unserem Hause erfolgt der Gefahrenübergang an den Käufer, unabhängig vom Eigentumsübergang. Der Übernehmer der Ware ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme zu kontrollieren sowie auf Transportbeschädigungen zu überprüfen.
Übernahmen mit Vorbehalt werden nicht akzeptiert. Bei Lieferungen ins Ausland liegen, falls nichts anderes vereinbart ist, die INCOTERMS in der letzten und geltenden Fassung zugrunde.

5. Versicherung
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch abgeschlossen.

6. Zahlung
Die Zahlung hat bar ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls keine anderweitigen Zahlungs-bedingungen vereinbart wurden. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemes-sene Anzahlung vor. Tritt der Käufer von der Bestellung zurück, behalten wir uns vor, an-gemessenen Schadenersatz zu fordern. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen (siehe Punkt 7) und die Ware auf Kosten des säumigen Käufers abzutransportieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Die geleistete Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Die übrige Ware ist getrennt zu lagern und auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschäden (Wasser) ausreichend zu ver-sichern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Der Käufer hat uns Pfändung oder Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort durch Einschreibebrief, in Eilfällen telegraphisch, mitzuteilen. Wird die Ware seitens des Käufers be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache.

8. Beanstandungen von Lieferungen

Bei Mängelrügen ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung in jedem Falle anzunehmen und mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Die Mängelrüge hat spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der einzelnen Mängel zu erfolgen. Spätere Rügen werden nur berücksichtigt, wenn der Mangel verborgen war. Sie haben auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungs-bedingungen keinen Einfluß. Nach Wahl des Verkäufers können die fehlerhaften Stück nach frachtfreier Rückstellung an den Erfüllungsort gegen fehlerfreie kostenlos ausgetauscht wer-den, oder es wird ein der Wertminderung entsprechender Preisnachlaß gewährt.
Weitergehende Ansprüche, wie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung usw., sind ausgeschlossen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 5531 Eben i. Pongau
Gerichtsstand ist A-5600 St. Johann/Pongau
Diesem Vertrag liegt österreichisches Recht zugrunde.

10. Abtretung
Der Verkäufer kann alle seine Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an dritte Personen abtreten bzw. seine Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen.

11. Verbindlichkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen
Abweichungen von den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur insoweit verbindlich, als sie von beiden Vertragsteilen ausdrücklich schriftliche anerkannt und bestätigt werden. Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
Zahlbar und klagbar beim Bezirksgericht St. Johann im Pongau.
Landesgericht Salzburg, FN 44815f, DVR: 0682829
Unsere Verpackungen sind über unsere ARA-Lizenz Nr.: 4065 entpflichtet.
Bank: Raiffeisenverband Salzburg, BLZ 35000, Ktn. Nr. 65649