VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN
1. Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen, auch die unserer Handelsvertreter, werden erst
durch schriftliche Bestätigung für uns bindend. Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich.
2. Preise
Unsere Preise beruhen auf den letztgültigen Preislisten. Sondervereinbarungen gelten nur für den
jeweiligen Auftrag.
3. Lieferung
Die Lieferzeiten sind ohne Gewähr. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle höherer Gewalt, sowie, wenn
wesentliche Änderungen von wesentlichen Vertragsbestandteilen eintreten, die außerhalb unseres
Einflusses liegen bzw. wenn Umstände eintreten, welche die Lieferung erschweren, teilweise oder ganz
unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch ergeben sich für den
Käufer keinerlei Ansprüche auf Nachlieferungen, Ersatzlieferungen oder anderweitige Ersatzansprüche.
4. Versand, Übernahme und Gefahren-übergang
Der Versand der Ware erfolgt lt. vereinbarter Lieferart. Mit der Beladung der Ware bzw. mit der Übergabe
an den 1. Frachtführer in unserem Hause erfolgt der Gefahrenübergang an den Käufer, unabhängig vom
Eigentumsübergang. Der Übernehmer der Ware ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme zu kontrollieren
sowie auf Transportbeschädigungen zu überprüfen. Übernahmen mit Vorbehalt werden nicht akzeptiert.
Bei Lieferungen ins Ausland liegen, falls nichts anderes vereinbart ist, die INCOTERMS in der letzten und
geltenden Fassung zugrunde.
5. Versicherung
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch abgeschlossen.
6. Zahlung
Die Zahlung hat bar ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls keine anderweitigen Zahlungsbedingungen
vereinbart wurden. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemessene Anzahlung vor.
Tritt der Käufer von der Bestellung zurück, behalten wir uns vor, angemessenen Schadenersatz zu fordern.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch
zu machen (siehe Punkt 7) und die Ware auf Kosten des säumigen Käufers abzutransportieren.
7. Eigentumsvorbehalt
Die geleistete Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsverbindung bezahlt hat. Die übrige Ware ist getrennt zu lagern und auf Kosten des Käufers gegen
Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschäden (Wasser) ausreichend zu versichern. Verpfändung oder
Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Der Käufer hat uns Pfändung oder Zugriffe Dritter auf die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort durch Einschreibebrief, in Eilfällen telegraphisch,
mitzuteilen. Wird die Ware seitens des Käufers be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser
Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache.
8. Beanstandungen von Lieferungen
Bei Mängelrügen ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung in jedem Falle anzunehmen und mit der üblichen
Sorgfalt zu behandeln. Die Mängelrüge hat spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am
Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der einzelnen Mängel zu
erfolgen. Spätere Rügen werden nur berücksichtigt, wenn der Mangel verborgen war. Sie haben auf die
Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluß. Nach Wahl des Verkäufers können die
fehlerhaften Stück nach frachtfreier Rückstellung an den Erfüllungsort gegen fehlerfreie kostenlos
ausgetauscht werden, oder es wird ein der Wertminderung entsprechender Preisnachlaß gewährt.
Weitergehende Ansprüche, wie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang, insbesondere das Recht auf
Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung usw., sind ausgeschlossen.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 5500 Bischofshofen.
Gerichtsstand ist A-5600 St. Johann.
Diesem Vertrag liegt österreichisches Recht zugrunde.
10. Abtretung
Der Verkäufer kann alle seine Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an dritte Personen
abtreten bzw. seine Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen.
11. Verbindlichkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen
Abweichungen von den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur insoweit verbindlich, als sie
von beiden Vertragsteilen ausdrücklich schriftliche anerkannt und bestätigt werden. Sollte eine der
Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Zahlbar und klagbar beim Bezirksgericht
St. Johann/Pg. Landesgericht Salzburg, FN 327607a, UID Nr: 64958166.
Unsere Verpackungen sind über unsere ARA-Lizenz Nr.: 3195
entpflichtet. Bank: Bankhaus C. Spängler & Co AG Salzburg,
BLZ 19530, Ktn.Nr. 100173662, IBAN-Nr. AT 78 1953 0001 0017 3662, SWIFT-Code: SPAEAT2S;